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Information zum Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz EWSG für Wärmekunden

Die Pro Eifel Energie GmbH als Ihr Wärmelieferant informiert hiermit ihre Kund:innen zur Dezember-Soforthilfe bei Wärme-Lieferungen.

Das Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kund:innen von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG), das am 09.11.2022 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde und am 14.11.2022 durch den Bundesrat gebilligt wurde, sieht vor, dass Letztverbrauchern Zahlungen für die Lieferungen von Erdgas oder Wärme erlassen bzw. erstattet werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert. Zudem legt es Wärmelieferanten bestimmte Informationspflichten nach §4 Abs. 4 EWSG auf, der wir mit dieser Veröffentlichung auf unserer Webseite nachkommen.

Private Verbraucher:innen und Unternehmen müssen aufgrund des Krieges in der Ukraine mit stark gestiegenen Preisen für Gas rechnen und planen. Der Staat möchte daher die teilweise erheblichen Mehrbelastungen abfedern. Deshalb erhalten viele Wärmekund:innen eine Dezember-Soforthilfe.

Der konkrete, von der Pro Eifel Energie GmbH auszuzahlende Entlastungsbetrag ermittelt sich aus der Abschlagszahlungen "September 2022". Dieser Betrag wird um weitere 20 Prozent auf 120 Prozent angehoben und in der nächsten Verbrauchsabrechnung verrechnet. Auf der nächsten Verbrauchsabrechnung wird dieser als „Gesetzliche Soforthilfe“ ausgewiesen.

Damit Sie aber bereits im Dezember von der Entlastung profitieren können, wird die Pro Eifel Energie GmbH die Abschlagszahlungen im Dezember 2022 nicht abbuchen. Bei Wärmekunden, welche Abschlagszahlungen überweisen, entfällt die Pflicht die vereinbarte Abschlagszahlung für den Monat Dezember zu überweisen. Sollte dieser dennoch überwiesen werden, wird dieser in der nächsten Verbrauchsabrechnung verrechnet. Eine Rücküberweisung ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Entlastungen nur an Kunden ausgeschüttet werden, mit denen wir in einer unmittelbaren Vertragsbeziehungen stehen. Mieterinnen und Mieter bekommen in der Regel erst mit der nächsten Jahresabrechnung eine entsprechende Gutschrift. Vermieter haben in der Regel die monatliche Vorauszahlung auch noch nicht an die gestiegenen Energiepreise angepasst. Viele Mieter zahlen daher derzeit weiterhin vergleichsweise moderate Abschläge, basierend auf den Preisen und Verbräuchen des Vorjahres.

Damit wir die Auszahlung der Entlastung erfolgreich umsetzen können, sind wir laut Gesetz (EWSG) verpflichtet, Daten unserer Kunden an eine/ einen Beauftragten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz weiterzugeben.

Folgende Kundendaten müssen wir weitergeben:
E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
Postanschrift
Abschlagszahlung für September bzw. die Liefermenge des letzten Abrechnungszeitraums


Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Pro Eifel Energie GmbH
Julius-Saxler-Str. 3
54550 Daun
Tel. 06592-712 8120